Domizilierung
Wir bieten Ihrer Firma eine rechtliche Heimat
Im Rahmen des Domilizierungsservices stellen wir unseren Kanzleisitz als offizielle Adresse für Behördenpost, Schriftverkehr mit dem Finanzamt und anderen Personen zur Verfügung und nehmen auch Telefonate für unsere Kunden entgegen. Wir leiten Post, elektronischen Schriftwechsel sowie telefonisch entgegengenommene Informationen und Anfragen an die von unseren Mandanten gewünschten Empfänger weiter.
Diesen Service bieten wir nur Mandanten, die im Aufbau ihrer Geschäftstätigkeit sind und mit denen wir in einem über die bloße Domizilierung hinausgehenden Beratungsverhältnis stehen. Damit richten wir uns insbesondere an ausländische Unternehmen, die im Inland Tochterunternehmen oder Betriebsstätten errichten und vorübergehend oder dauerhaft aus unterschiedlichen Erwägungen keinen eigenen Verwaltungssitz bzw. keine eigene Geschäftsanschrift für Verwaltungstätigkeiten in Deutschland begründen möchten.
Wir vermieten weder Geschäftsräume noch überlassen wir unser Personal an unsere Kunden. In begrenztem Umfang lagern wir für unsere Kunden Akten ein.
Infos zum Thema Steuern
- Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
- Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024
- Anwendung des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1977, BStBl II 1978 S. 50 für Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; Änderung der Verwaltungsauffassung
- Das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch 2024 ist online