Steuerberatung
Wir sind als Wirtschaftsprüfer und als Steuerberater die idealen Ansprechpartner, um Sie in steuerlichen Fragen zu beraten und gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten zu vertreten. Unser Service ist darauf ausgerichtet, Ihre Steuerbelastung im Rahmen des rechtlich Möglichen insgesamt zu minimieren und umfasst das gesamte Spektrum der berufstypischen Tätigkeiten, insbesondere
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Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen unter besonderem Schwerpunkt des Rechts der Personengesellschaften;
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Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie das Führen von Korrespondenz mit den Finanzämtern und die Einlegung von Rechtsbehelfen, u.a. für Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer oder Erbschaftsteuer;
- Unterstützung bei Fragestellungen zum internationalen Steuerrecht;
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Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof;
- Steuerplanungs-, Wirkungs- und Gestaltungsberatung im nationalen wie im grenzüberschreitenden Recht;
- Gestaltung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Anstellungs- und sonstigen Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten;
- Wahl der Unternehmensrechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse;
- Steuergestaltungsberatung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und Gestaltung der Unternehmensnachfolge;
- steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Investitions- und Finanzierungsentscheidungen (Leasing, Factoring, Derivate);
- Beratung in Fragen des Energiesteuerrechts (EnergieStG, MinöStG, KWKG, EEG, StromStG);
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Berechnung latenter Steuern- und Tax Packages;
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Transferpricing.
Infos zum Thema Steuern
- Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
- Das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch 2024 ist online
- Hinweise zur Anwendung des Country-by-Country (CbC) Reportings bei transparenten Personengesellschaften gemäß § 138a Abgabenordnung (AO) und zum Country-by-Country Report (CbCR)-Safe-Harbour nach § 84 Mindeststeuergesetz (MinStG)
- Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung; Anwendung der Ausnahme vom Sonderausgabenabzugsverbot für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Halbsatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)